Kennzeichenerkennung

Die klassische Kennzeichenerkennung wird in unterschiedlichsten Anwendungen erfolgreich eingesetzt.
Jedoch sind Fahrzeugkennzeichen personenbezogene Daten, deren Verarbeitung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unterliegt.

 

Fahrzeugidentifikation

Mit dem von uns weiterentwickelten Verfahren zur Fahrzeugidentifikation (Patent angemeldet) kann man aber verschiedenste Anwendungen ausführen ohne dass personenbezogene Daten entstehen. Sobald Prüfstellen gemäß § 42 DSGVO akkreditiert sind, werden wir eine Zertifizierung beantragen.

Als Betreiber und Nutzer dieser neuen Technik ist man damit datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite.

Klassische Kennzeichenerkennung

Bilder einer Videokamera sind der Input für eine Funktion, die OCR genannt wird. Diese wandelt eine Grafik in Zeichen um, die digital weiterverarbeitet werden.

Nachteil:

Das Kennzeichen liegt als personenbezogenes Datum vor, selbst wenn es anschließend pseudonymisiert wird.
Deshalb unterliegt dieses Verfahren der DSGVO.

Bei herkömmlichen Systemen wird zumindest kurzfristig(st) das Fahrzeugkennzeichen im Klartext erfasst, so dass ein Personenbezug herstellbar ist. Anwendungen werden mit einem berechtigten Interesse begründet.

Neuartige Fahrzeugidentifikation

Ein optischer Sensor erzeugt aus einer Pixelmatrix einen Vektor, der das Fahrzeug identifiziert. Dieser Vektor wird digital weiterverarbeitet.

Vorteil:

Das Fahrzeug wird über den Vektor identifizierbar, ohne dass personenbezogene Daten anfallen.
Die Verarbeitung erfolgt deshalb komplett anonymisiert.

Das neue Verfahren stellt ein milderes Mittel für viele Anwendungen dar, so dass dieses rein juristisch gegenüber der klassischen Methode mit Bezug auf ein berechtigtes Interesse vorzuziehen ist.