Wir arbeiten für unsere Kunden und denken an mögliche datenschutzrechtliche Konsequenzen
Fahrzeugkennzeichen sind personenbezogene Daten und unterliegen deshalb der DSGVO. Wenn nicht direkt die Erlaubnis zur Verarbeitung der einzelnen Daten eingeholt werden kann, argumentieren die Endanwender gerne mit Artikel 6, Absatz 1f) zur Wahrung eines berechtigten Interesses. Aber Vorsicht: diese Argumentation gewährleistet keine Rechtssicherheit!